Nach dem Bau der heutigen A 555 als erste deutsche Autobahn im Jahre 1932 zwischen Köln und Bonn musste geregelt werden wie schnell man auf deutschen Autobahnen fahren darf.
1939 wurden generelle Höchstgeschwindigkeiten für Außerortsstraßen und Autobahnen eingeführt.
Es galt 100 km/h für PKW, 70 km/h für LKW. Kurz vor Kriegsausbruch änderte sich dies auf 80 bzw. 60 km/h sowie 40 km/h innerorts gesenkt wurden um Treibstoff einzusparen und effektive Kriegsvorbereitungen zu treffen.
1953 wurden sämtliche Höchstgeschwindigkeiten wieder aufgehoben, auch innerhalb geschlossener Ortschaften, 1957 jedoch wieder eingeführt auf 50 km/h für alle Kraftfahrzeuge. n der zweiten Hälfte der 1950er Jahre erstmals zuverlässig durchgeführt werden konnte.
Aufgrund der steigenden Zahl an Verkehrstoten wurde 1972 die Einführung einer generellen zulässigen Höchstgeschwindigkeit für nicht richtungsgetrennte Straßen außerorts beschlossen.
Ab November 1973 bis März 1974 zu Zeiten der Ölkrise galt ein generelles Tempolimit von 100 km/h auch auf Autobahnen zum Zweck der Treibstoffeinsparung in der Bundesrepublik.
Während die damalige Bundesregierung das Tempolimit verlängern wollte, widersetzte sich der Bundesrat diesem Vorhaben, als Kompromiss wurde es aufgehoben und stattdessen für Autobahnen eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h eingeführt.
Seit dieser Zeit war die Einführung einer allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkung in der Diskussion. Bis 2005 setzten sich die Grünen für ein generelles Tempolimit ein. Seit Ende der Beteiligung der Grünen an der Bundesregierung interessierte sich keine der etablierten Parteien mehr dafür ein.
Deswegen überrascht es umso mehr, dass am 27. Oktober 2007 die Entscheidung beim SPD-Parteitag in Hamburg fiel, bei der sich eine knappe Mehrheit der Delegierten für ein Tempolimit von 130 km/h und damit gegen die Empfehlung der Parteiführung aussprach. Zustimmung findet die SPD im Bundestag bei den Grünen und den Linken.
